SSA FLUIDRA Katalog 2025 - Katalog - Seite 390
Bayrol Schwimmbadpflegemittel
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BAYROL - FLOCKUNG
€ Gruppe A
exkl. MWSt
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SUPERFLOCK PLUS
07544
4 Superflock PLUS, 8 Kartuschen à 125g
1 kg
VE = 1 Karton
Flockmittelkartusche für Langzeitflockung durch kontinuierliche
Flockmittelabgabe. Nur für Sandfilter geeignet!
Enthält Lanthan - bewirkt die bestmögliche Entfernung von
Phosphaten - die Grundnahrung von Algen.
SUPERKLAR
07546
4 Superklar Flockungsmittel flüssig
0,5 lit.
VE = 12 Flaschen
Trübungsentferner für kristallklares Wasser,
(speziell auch für Kartuschenfilter), doppelt konzentriert
QUICKFLOCK SUPER
07545
4 Quickflock Super KS-Flasche - mit ml-Anzeige 1 lit.
VE = 12 Flaschen
Flüssiges Schnellflockmittel für Sandfilter.
Beseitigt innerhalb weniger Stunden vorhandene Trübungen.
QUICKFLOCK FLÜSSIG
072631
4 Quickflock flüssig KS-Kanister
20 kg
VE = 1 Kanister
(Palette = 24 Stück)
Zur Flockung im öffentlichen Bereich.
Entspricht DIN 19634 und EN 883
QUICKFLOCK AUTOMATIC PLUS
mit Phosphatentferner (Lanthan)
07264L
4 QuickflockAutomatikPlus mitLanthan KS-Kanister 20 kg
Besonders gut geeignet für AFM-Filtermaterial.
Enthält Lanthan - bewirkt die bestmögliche
Entfernung von Phosphaten - die Grundnahrung von Algen.
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APF - FLOCKUNGSMITTEL
Jetzt mit
1,5 lit. NoPhos
Das beste Koagulations- und Flockungsmittel
APF® (All Poly Floc) ist ein flüssiges Kombiprodukt welches über 5 Wirkungskomponenten verfügt und
daher ein breites Spekturm abdeckt (Multispektrum). APF® enthält auch 0,5 l NoPhos. In Kombination
mit AFM® und ZPM erreichen Sie die bestmögliche Filtrationswirkung.
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Automatische Dosierung: 0,5 - 1,0 ml pro m umgewälztes Schwimmbadwasser.
3
Bsp: Bei einer Umwälzmenge von 10 m /h liegt die Dosiermenge bei 5 - 10 ml/h. APF® wird am besten über
einen ZPM zwischen Pumpe und Filter dosiert.
€ Gruppe B
exkl. MWSt
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33517
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Seite 384
APF- Active Polyfloc Flockungsmittel
flüssig im Kanister für den privaten Bereich
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des nationalen Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und den internationalen Gefahrgutvorschriften für den Strassentransport (ADR)
die Lieferung von Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc…) nur noch in Verpackungseinheiten erfolgen kann. Die Rücknahme von
Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc.) ist Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelungen nur in geschlossenen Originalverpackungen möglich. Die Rücknahme von bereits geöffneten Verpackungen und/oder Einzelgebinden ist ausnahmslos nicht möglich!
20 l / 22 kg