SSA FLUIDRA Katalog 2025 - Katalog - Seite 402
DRYDEN AQUA Schwimmbadpflegemittel
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Dryden Aqua DA-SY ® = DRYDEN AQUA INTEGRIERTES SYSTEM
Was ist DA-SY® ?
DA-SY® (Dryden Aqua Integriertes System) ist die ökologische und nachhaltige Lösung für
die Badewasseraufbereitung. Bakterienwachstum in Ihrem Schwimmbad wird verhindert.
DA-SY® senkt die Kosten für die Wasseraufbereitung, verbessert die Wasserklarheit und
schafft ein gesundes Schwimmerlebnis für alle.
Hier erfahren
Sie mehr
über DA-SY®:
DA-SY® Vorteile
Filtration < 0.1 Mikron. Reduziert den Oxidationsbedarf um bis zu 80 %
Verhindert die Bildung schädlicher Desinfektionsnebenprodukte (DNPs)
Bietet die beste Luftqualität - ohne Chlorgeruch
Bietet klareres und sichereres Wasser - ohne krankheitserregende Bakterien
Senkt die Betriebskosten - Wasser, Chemikalien und Energieeinsparungen
Schont die Umwelt
DA-SY® in 3 Schritten:
1: Filtration mit AFM®
Verbessert die Filtration und eliminiert den Nährboden, auf dem Bakterien wachsen können.
2: Optimale Koagulation und Flockung mit APF® und ZPM
Fällt und flockt gelöste organische Stoffe und Phosphate aus. Sie sind essentielle
Nährstoffe für Bakterien und Algen. Dadurch wird das biologische Wachstum gestoppt.
3: Katalytische Oxidation mit ACO®
Verstärkt die natürliche Desinfektionskraft der Sonne und schützt Chlor vor Photolyse.
AFM ®-FILTERGRANULAT - NEW GENERATION AFM ® 2 ist ab 2021 auch ng!
€ Gruppe B
exkl. MWSt
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AFM 0- Filtergranulat Körnung: 0,25 - 0,4 mm p. Sack
im 25 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
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AFM 1 ng- Filtergranulat Körnung: 0,4 - 0,8 mmp. Sack
im 21 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
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AFM 2 ng- Filtergranulat Körnung: 0,7 - 2,0 mmp. Sack
im 21 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
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AFM 3- Filtergranulat Körnung: 2,0 - 4,0 mm p. Sack
im 21 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
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Bitte beachten Sie, dass aufgrund des nationalen Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und den internationalen Gefahrgutvorschriften für den Strassentransport (ADR)
die Lieferung von Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc…) nur noch in Verpackungseinheiten erfolgen kann. Die Rücknahme von
Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc.) ist Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelungen nur in geschlossenen Originalverpackungen möglich. Die Rücknahme von bereits geöffneten Verpackungen und/oder Einzelgebinden ist ausnahmslos nicht möglich!
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