SSA_Fluidra_Preisliste_2026 - Katalog - Seite 368
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SCHWIMMBADPFLEGEMITTEL
BAYROL – FLOCKUNG
SUPERFLOCK® PLUS
4
07544
1 kg
Superflock® PLUS, 8 Kartuschen à 125g
VE = 1 Karton
Flockmittelkartusche für Langzeitflockung durch
kontinuierliche Flockmittelabgabe. Nur für Sandfilter geeignet!
Enthält Lanthan - bewirkt die bestmögliche Entfernung von
Phosphaten - die Grundnahrung von Algen.
SUPERKLAR
4
07546
0,5 lit.
Superklar Flockungsmittel flüssig
VE = 12 Flaschen
Trübungsentferner für kristallklares Wasser,
(speziell auch für Kartuschenfilter), doppelt konzentriert
QUICKFLOCK SUPER
4
07545
1 lit.
Quickflock Super KS-Flasche -mitml-Anzeige
VE = 12 Flaschen
Flüssiges Schnellflockmittel für Sandfilter.
Beseitigt innerhalb weniger Stunden vorhandene Trübungen.
QUICKFLOCK FLÜSSIG
4
072631
Quickflock flüssig KS-Kanister
VE = 1 Kanister
(Palette = 24 Stück)
Zur Flockung im öffentlichen Bereich.
Entspricht DIN 19634 und EN 883
20 kg
QUICKFLOCK AUTOMATIC PLUS
mit Phosphatentferner (Lanthan)
4
07264L
20 kg
Quickflock Automatic Plus
mit Lanthan KS-Kanister
Besonders gut geeignet für AFM-Filtermaterial.
Enthält Lanthan - bewirkt die bestmögliche
Entfernung von Phosphaten - die Grundnahrung von Algen.
APF® – FLOCKUNGSMITTEL
Das beste Koagulations- und Flockungsmittel
Jetzt mit
1,5 lit. NoPhos
APF® (AllPoly Floc) ist ein flüssiges Kombiprodukt welches über 5 Wirkungskomponenten
verfügt und daher ein breites Spekturm abdeckt (Multispektrum). APF® enthält auch 0,5l
NoPhos. In Kombination mit AFM® und ZPM erreichen Sie die bestmögliche Filtrationswirkung.
Automatische Dosierung: 0,5- 1,0ml prom umgewälztes Schwimmbadwasser. Bsp: Bei einer
Umwälzmenge von 10m3/h liegt die Dosiermenge bei 5-10ml/h. APF® wird am besten über 3
einen ZPM zwischen Pumpe und Filter dosiert.
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APF- Active Polyfloc Flockungsmittel
flüssig im Kanister für den privaten Bereich
20 l / 22 kg
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des nationalen Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und den internationalen Gefahrgutvorschriften für den Strassentransport (ADR) die Lieferung von Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc…)
nur noch in Verpackungseinheiten erfolgen kann. Die Rücknahme von Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc.) ist Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelungen nur in geschlossenen Originalverpackungen möglich.
Die Rücknahme von bereits geöffneten Verpackungen und/oder Einzelgebinden ist ausnahmslos nicht möglich!
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