SSA_Fluidra_Preisliste_2026 - Katalog - Seite 375
SCHWIMMBADPFLEGEMITTEL
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Dryden Aqua DA-SY® = DRYDEN AQUA INTEGRIERTES SYSTEM
Was ist DA-SY®?
DA-SY® (Dryden Aqua Integriertes System) ist die ökologische und nachhaltige Lösung für
die Badewasseraufbereitung. Bakterienwachstum in Ihrem Schwimmbad wird verhindert.
DA-SY® senkt die Kosten für die Wasseraufbereitung, verbessert die Wasserklarheit und
schafft ein gesundes Schwimmerlebnis für alle.
Hier erfahren
Sie mehr über
DA-SY®:
DA-SY® Vorteile
• Filtration < 0.1 Mikron. Reduziert den Oxidationsbedarf um bis zu 80 %
• Verhindert die Bildung schädlicher Desinfektionsnebenprodukte (DNPs)
• Bietet die beste Luftqualität - ohne Chlorgeruch
• Bietet klareres und sichereres Wasser - ohne krankheitserregende Bakterien
• Senkt die Betriebskosten - Wasser, Chemikalien und Energieeinsparungen
• Schont die Umwelt
DA-SY® in 3 Schritten:
1: Filtration mit AFM®
Verbessert die Filtration und eliminiert denNährboden, auf dem Bakterien wachsen können.
2: Optimale Koagulation und Flockung mit APF® und ZPM
Fällt und flockt gelöste organische Stoffe und Phosphate aus. Sie sindessentielle Nährstoffe für
Bakterien und Algen. Dadurch wird das biologische Wachstum gestoppt.
3: Katalytische Oxidation mit ACO®
Verstärkt die natürliche Desinfektionskraft der Sonne und schützt Chlor vor Photolyse.
AFM®-FILTERGRANULAT - NEW GENERATION AFM® 2 ist ab 2021 auch ng!
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AFM®0 Filtergranulat Körnung: 0,25 - 0,4 mm p. Sack
im 25 kg Sack,VE = 1 Palette = 40 Säcke
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AFM®1 Filtergranulat Körnung: 0,4 - 0,8 mmp. Sack 48,00 ng p. Sack
im 21 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
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AFM®2 Filtergranulat Körnung: 0,7 - 2,0 mmp. Sack 48,00 ng p. Sack
im 21 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
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AFM 3 – Filtergranulat Körnung 2,0 - 4,0 mm p. Sack
im 21 kg Sack, VE = 1 Palette = 40 Säcke
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des nationalen Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) und den internationalen Gefahrgutvorschriften für den Strassentransport (ADR) die Lieferung von Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc…)
nur noch in Verpackungseinheiten erfolgen kann. Die Rücknahme von Chlor- und allen anderen Gefahrgütern (z.B.: Schwimmbadchemikalien, Kleber etc.) ist Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelungen nur in geschlossenen Originalverpackungen möglich.
Die Rücknahme von bereits geöffneten Verpackungen und/oder Einzelgebinden ist ausnahmslos nicht möglich!
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